Tauglichkeitsanforderungen, Untersuchungsumfang und Gültigkeitsdauer des Tauglichkeitszeugnisses richten sich danach, ob Sie als Pilot beruflich fliegen oder ausschließlich Hobby-und Sportflieger sind. Bei kommerzieller fliegerischer Tätigkeit müssen die Anforderungen der Tauglichkeitsklasse 1 erfüllt werden, für Privatpiloten gilt die Tauglichkeitsklasse 2.
Die gültigen Tauglichkeitsvorschriften tragen den Namen JAR-FCL3 (deutsch).
Durch die Änderung der LuftVZO zum 1.7.07 und damit dem Inkrafttreten einer neuen Version der JAR-FCL3 wurden etliche bürokratische Prozesse vereinfacht - aber nicht alle.
Formelle Verfahrensvorschriften
Sofern Sie bei uns noch nicht bekannt sind, zwingend verpflichtet,
* Ihre Identität anhand des Ausweise/Passes zu prüfen
* uns Ihr letztes Tauglichkeitszeugnis vorlegen zu lassen
sowie von Ihnen bei jeder Tauglicheitsuntersuchung folgende Angaben zu erhalten:
* die Lizenznummern bestehender Lizenzen
* Ihre LBA-Referenznummer
* möglichst genaue Angaben zu Datum und Ergebnis früherer Tauglichkeitsuntersuchungen
* die vollständig ausgefüllte und umfassende Erklärung zur Krankengeschichte (im Antrag auf die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses enthalten)
* und falls eine Sondergenehmigung über den Fliegerärztlichen Ausschuß erteilt wurde: Ergebnis des Verfahrens, Begründung, ggf. Auflagen und Einschränkungen
* für uns ganz wichtig: der Brillenpass, sofern Sie Brille oder Kontaktlinsen tragen
Ohne diese Formalitäten dürfen Tauglichkeitszeugnisse nixht ausgestellt werden. Bitte verstehen Sie, wenn wir auf Vollständigkeit aller Angaben bestehen müssen. Wir haben diese Angaben in die Dokumentation zu übernehmen und teilweise in das Tauglichkeitszeugnis einzutragen. Diese Auflage kommt vom LBA. Der mit der Untersuchung verbundene bürokratische Aufwand ist nach wie vor erheblich. So muß nach LuftVZO jede Untersuchung mit den Angaben des Taugliochkeitszeugnisses elektronisch an das LBA gemeldet werden.
Tauglichkeitszeugnisse dürfen nur auf speziellen Vordrucken ausgestellt werden. Sie müssen zweifach erstellt werden. Das Original erhält der Pilot, eine Kopie geht an die zuständige Erlaubnisbehörde.