Fliegeruntersuchungsstelle Schönefeld

Flugbegleiter

 

 Informationen für Flugbegleiter

 
  
Die Vorsorge- und Tauglichkeitsuntersuchungen bei Kabinenpersonal, die wir durchführen, orientieren sich an den Empfehlungen der BG für Fahrzeughaltung, die als BG-Information BGI 768-1 "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei fliegendem Personal"  erschienen sind. In den nachfolgenen Unterkapiteln erhalten Sie Informationen über den  Untersuchungsumfang und die arbeitsmedizinischen Bewertungskriterien.

Für Flugunternehmen wie Flugbegleiter ist es wichtig zu wissen, dass nur Ärzte mit entsprechender arbeitsmedizinischer und flugmedizinischer Qualifikation diese Untersuchungen durchführen dürfen. Diese Voraussetzungen sind in unserer Praxis erfüllt.

Nur bei fehlender flugmedizinischer Qualifikation des Betriebsarztes toleriert die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung auf Wunsch des Unternehmens die Durchführung dieser Untersuchung durch Fliegerärzte, die vor dem 01.01.1999 vom Luftfahrtbundesamt als Leiter einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle der Klasse 1 zugelassen waren, sofern Sie bereits vor diesem Termin Kabinenpersonal im arbeitsmedizinischen Sinne betreut haben.

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