Informationen für Flugbegleiter | |
Für Flugunternehmen wie Flugbegleiter ist es wichtig zu wissen, dass nur Ärzte mit entsprechender arbeitsmedizinischer und flugmedizinischer Qualifikation diese Untersuchungen durchführen dürfen. Diese Voraussetzungen sind in unserer Praxis erfüllt.
Nur bei fehlender flugmedizinischer Qualifikation des Betriebsarztes toleriert die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung auf Wunsch des Unternehmens die Durchführung dieser Untersuchung durch Fliegerärzte, die vor dem 01.01.1999 vom Luftfahrtbundesamt als Leiter einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle der Klasse 1 zugelassen waren, sofern Sie bereits vor diesem Termin Kabinenpersonal im arbeitsmedizinischen Sinne betreut haben.