Fliegeruntersuchungsstelle Schönefeld

Untersuchungsumfang


Untersuchungsintervalle

Erstuntersuchung:  vor Aufnahme der Tätigkeit
  
Erste und weitere Nachuntersuchungen: jeweils vor Ablauf von 24 Monaten
vorzeitige Nachuntersuchungen: auf ärztliche Empfehlung
  bei Auftreten von unter Punkt 5 der ZH1/213. genannten Gesundheitsstörungen
  auf Wunsch eines Arbeitnehmers, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet
  nach längerer Arbeitsunfähigkeit, wenn ein Zusammenhang mit der Tätigkeit vermutet wird  
  

 

 

Die hier genannten Untersuchungsintervalle sind so durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen empfohlen. Einzelnen Flugesellschaften lassen die Nachuntersuchungen in abweichenden Intervallen durchführen.

Die Untersuchung
 

Feststellung der Vorgeschichte (oder Zwischenanamnese bei Nachuntersuchungen) inkl. Erfassung des Impfstatus.