Cockpit

 

Tauglichkeitsanforderungen, Untersuchungsumfang und Gültigkeitsdauer des Tauglichkeitszeugnisses richten sich danach, ob Sie als Pilot beruflich fliegen oder ausschließlich Privatpilot sind.

Bei kommerzieller fliegerischer Tätigkeit müssen die Anforderungen der Tauglichkeitsklasse 1 erfüllt werden, für Privatpiloten ist je nach Lizenzart die Tauglichkeitsklasse 2 oder LAPL zutreffend.

 

Formelle Verfahrensvorschriften

 Wir zwingend verpflichtet,

* Ihre Identität anhand des Ausweise/Passes zu prüfen
* uns Ihr letztes Tauglichkeitszeugnis vorlegen zu lassen.

Bei jeder Tauglicheitsuntersuchung benöigen wir folgende Angaben:

* die Lizenznummern bestehender Lizenzen
* Ihre LBA-Referenznummer
* möglichst genaue Angaben zu Datum und Ergebnis früherer Tauglichkeitsuntersuchungen
* die vollständig ausgefüllte und umfassende Erklärung zur Krankengeschichte (im Antrag auf die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses enthalten)
* und falls eine Sondergenehmigung erteilt wurde: Ergebnis des Verfahrens, Begründung, ggf. Auflagen und Einschränkungen
* für uns ganz wichtig: der Brillenpass, sofern Sie Brille oder Kontaktlinsen tragen

Ohne diese Formalitäten dürfen Tauglichkeitszeugnisse nicht ausgestellt werden. Bitte verstehen Sie, wenn wir auf Vollständigkeit aller Angaben bestehen müssen.

Tauglichkeitszeugnisse werden auf speziellen Vordrucken ausgestellt.